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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Beratung, Aufmaß, Lieferung und Montage.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Schönbuch Insektenschutz und seinen Kunden über Beratung, Aufmaß, Herstellung, Lieferung und Montage maßgefertigter Insektenschutzlösungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

3. Aufmaß und technische Voraussetzungen

Die Produkte werden entsprechend der beim Aufmaß festgestellten Einbausituation gefertigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Besonderheiten, Vorschäden, verdeckte Leitungen, Mietverhältnisse oder Vorgaben des Vermieters hinzuweisen.

4. Maßanfertigungen

Maßgefertigte Produkte werden individuell für den Kunden hergestellt. Technisch notwendige und zumutbare Abweichungen bei Farbe, Oberfläche oder Konstruktion bleiben vorbehalten, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt wird.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag nach Lieferung bzw. Montage ohne Abzug fällig.

6. Termine und Lieferzeiten

Liefer- und Montageterminen liegen die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bekannten Liefermöglichkeiten zugrunde. Bei nicht zu vertretenden Verzögerungen, insbesondere Materialengpässen, höherer Gewalt oder witterungsbedingten Einschränkungen, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.

7. Montage und Zugang

Der Kunde stellt sicher, dass die Einbaustelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist. Notwendige Zusatzarbeiten, die beim Aufmaß nicht erkennbar waren, werden vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt und können zusätzlich berechnet werden.

8. Abnahme

Nach Abschluss der Montage ist die Leistung vom Kunden zu prüfen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die Nutzung der montierten Anlage gilt ebenfalls als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Schäden durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse oder normalen Verschleiß stellen keinen Mangel dar.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

12. Widerrufsrecht und Maßanfertigungen

Verbrauchern können bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Das Widerrufsrecht kann bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird erteilt, soweit sie gesetzlich erforderlich ist.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

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